Gustav Friedrich Held
Gustav Friedrich Held (* 29. Mai 1804 in Meuselwitz im Altenburger Land; † 24. April 1857 in Dresden) war ein sächsischer Jurist und Vorsitzender des sächsischen Gesamtministeriums im Jahre 1849.
Held studierte in Leipzig Recht und erreichte dort 1828 die Advokatur. Seit 1832 Assessor des Schöffenstuhls zu Leipzig, wurde er 1835 Appellationsrat in Dresden. Vom 24. Februar bis zum 2. Mai 1849 war er Vorsitzender des Gesamtministeriums und Staatsminister für Justiz. Diese Regierung zerbrach an der Frage der Anerkennung der von der Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeiteten Verfassung. Danach wurde er als Geheimrat dem Justizministerium für die Angelegenheiten der Zivilgesetzgebung beigeordnet. Er bereitete 1852 einen „Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen“ vor, der dem Landtag erst nach seinem Tod vorgelegt werden konnte.
Mit Bernhard von Watzdorf hatte er 1839 die „Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ gegründet, die er seit 1841 mit Siebdrat und Friedrich von Schwarze unter dem Titel „Neue Jahrbücher“ fortsetzte. Mit Siebdrat gab er das „Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen“ nebst Kommentar (Leipz. 1848) heraus.
Vorlage:Meyers
ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890